Bildrechte
Alles, was Sie über den gesetzlichen Schutz von Bildern wissen müssen
So gut wie alle Bücher enthalten Bilder. Spätestens auf dem Buchcover findet sich meist irgendeine Art von Fotografie, Zeichnung oder Grafik. Wenn auch Sie Bilder für Ihr Buch verwenden möchten, müssen Sie sich unbedingt informieren, wie diese Bilder geschützt sind! Doch das ist manchmal gar nicht so einfach zu durchblicken. Wir erklären Ihnen kurz und knapp, was es beim Thema Bildrechte zu beachten gibt.
Laut Urheberrechtsgesetz darf nur der Rechteinhaber eines Bildes über dessen Verwendung verfügen. Wenn Sie also ein Bild, das Sie bei Google gefunden haben, verwenden möchten, müssen Sie zunächst die Nutzungsrechte einholen. Auch wenn eventuell nicht sofort ersichtlich ist, wer die Rechte an dem Bild hat, dürfen Sie es nicht einfach so verwenden. Eventuell hat dann derjenige, der es auf die Website hochgeladen hat, schon einen Fehler begangen: Er hat die Bildrechte vielleicht nicht eingeholt oder sich nicht über die Verwendungsbedingungen informiert. Wenn aber der Rechteinhaber darauf aufmerksam wird, dass Sie das Bild unrechtmäßig verwenden, kann das teuer werden.
Über die Bildrechte verfügt zumeist der Urheber, also der Fotograf oder Künstler, der das Bild erstellt hat. Aber auch Agenturen oder Bilddatenbanken wie iStockphoto können die Rechteinhaber sein.
Generell gilt: Das Urheberrecht ist bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers gültig. Danach sind diese Bilder gemeinfrei. Prinzipiell kann dann keiner mehr Rechte an einem Bild gültig machen. Aber Vorsicht: Institutionen, Museen, Archive und Gesellschaften berufen sich häufig auf das sogenannte Reproduktionsrecht an Originalen, die in Ihrem Besitz sind. Dies begründen Sie in den Verfügungsrechten über Ihr Eigentum und verlangen oft hohe Reproduktionsgebühren. So gibt es kaum noch einen Unterschied zum Urheberrechtsgestz. Auch lange über die 70 Jahre nach Tod des Urhebers hinaus. Dies ist aber nicht unumstritten. Wikimedia führt immer wieder Rechtsstreite in solchen Fällen.
Unser Rat: Verwenden Sie Bilder von einer Bilddatenbank. Hier sind die Nutzungsrechte und Gebühren offen und klar dargelegt. Sie gehen kein Risiko ein. Da Sie Ihr Buch verkaufen möchten, werden voraussichtlich Kosten auf Sie zukommen. Die kommerzielle Nutzung von Bildern ist selten kostenlos. Wenn es unbedingt ein ganz bestimmtes Bild sein soll, sollten Sie daher gründlich recherchieren, von wem die Bildrechte einzuholen sind.
Dafür ist es zunächst am hilfreichsten, den Urheber in Erfahrung zu bringen. Der Titel des Werks oder wenigstens eine genauere Bezeichnung, von dem, was abgebildet ist, bringt Sie auch weiter. Im besten Falle steht das alles in der Bildunterschrift. Wenn Sie nichts dazu finden können, fragen Sie nach! Bei den Betreiber der Website zum Beispiel oder in der Redaktion der Zeitschrift, in der Sie das Bild entdeckt haben. Eventuell liegen sogar gleich dort die Bildrechte.
Die VG Bild vertritt viele Künstler und deren Nachkommen. Es lohnt sich immer, den Namen des Urhebers dort zu suchen. Dann ist Ihre Recherche mit etwas Glück schon schnell wieder beendet. Ansonsten bleibt Ihnen nur, eventuell zuständige Stellen wie Agenturen, Zeitungen und Archive zu durchsuchen oder zu kontaktieren und auf Hinweise zu hoffen. Ein bisschen Detektivspielen ist manchmal schon gefragt. Sollten Sie am Ende trotzdem noch ohne die notwendigen Informationen dastehen, verwenden Sie das Bild auf keinen Fall einfach so. Das Risiko besteht, dass Sie bei einer Urheberrechtsverletzung erhöhte Gebühren zahlen oder sogar Ihr Buch zurückziehen müssen.
Entscheiden Sie sich also lieber für ein anderes Motiv oder kontaktieren Sie einen Profi. Unsere Buchprofis können Ihre Vorstellungen mithilfe von Erfahrung und Kontakten vielleicht doch noch möglich machen.
Sobald Sie den Rechteinhaber ausfindig gemacht haben, müssen Sie diesem darlegen, was genau Sie mit dem Bild vorhaben. Nutzungsrecht bedeutet nicht, dass Sie mit dem Bild nun tun dürfen, was Sie wollen: Sie müssen verhandeln oder ein Lizenzmodell wählen, je nachdem wofür Sie das Bild nutzen wollen, wie lange und in welcher Größe. Wenn Sie etwa für ein Bild das Nutzungsrecht einholen, um es online auf ihren persönlichen Blog zu stellen, bedeutet das nicht, dass Sie es auch als Titelbild für Ihren neuen Roman verwenden dürfen.
Es gibt auch moderne Modelle wie zum Beispiel Creative Commons, die das Urheberrecht vereinfachen und revolutionieren wollen. Rechteinhaber können nun zwischen mehr Varianten wählen, als alle Rechte freizugeben oder alle Rechte vorzubehalten. Auch hier sind immer bestimmte Bedingungen an die Nutzungsrechte geknüpft.
Wenn Sie meinen, dem Thema Bildrechte entgehen zu können, indem Sie selbst Fotos aufnehmen, müssen wir Sie leider enttäuschen. Sie dürfen nicht alles einfach so fotografieren und veröffentlichen. Wenn das Objekt, das sie fotografieren wollen, nicht öffentlich zugänglich ist, also nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fällt, müssen Sie für dieses Bild Nutzungsrechte einholen, selbst wenn sie es eigenhändig erstellt haben. Dazu zählen zum Beispiel Schlösser und Denkmäler, Parks oder Statuen, wenn Sie für die Aufnahme des Fotos auf privatem Grund stehen.
Auch Bilder Personen fürfen Sie nicht einfach ohne deren Zustimmung aufnehmen und verbreiten. Das verletzt deren Persönlichkeitsrechte.
Ganz schön viel zu beachten, finden Sie? Überlassen Sie doch die Gestaltung Ihres Buchcovers jemand anderem. So können Sie sicher sein, dass keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen und haben mehr Zeit, an Ihrem Manuskript zu feilen. Wenn das dann noch einen letzten Schliff oder einen professionellen Buchsatz benötigt, nehmen Sie Kontakt zu unseren Spezialisten auf.